Die Bundesrepublik Deutschland ist eine parlamentarische Demokratie und ein Rechtsstaat. Zwei Schlagwörter, die eigentlich jedermann vertraut sind. Trotzdem fällt es vielen schwer, die Wörter genauer zu erklären.
Was ist überhaupt unter einem Rechtstaat zu verstehen und was ist jetzt noch einmal eine parlamentarische Demokratie?
Der deutsche Rechtsstaat
In einem Rechtstaat besteht ein allgemein geltendes Recht in Form von Gesetzen, Verordnungen und Satzungen. Die Rechtsnormen sind in einer Hierarchie untergliedert. An oberster Stelle steht in Deutschland die Verfassung, auch als Grundgesetz bezeichnet. Sie ist die Grundlage für alle anderen Gesetze, die wiederum dann in Gesetzesbüchern wie dem Strafrecht, dem Bürgerlichen Recht und dem Staatsorganisationsrecht zu finden sind. Zusätzlich wird der Staat in seinen rechtlichen Befugnissen durch die Gewaltenteilung begrenzt. Dadurch wird ein Machtmissbrauch seitens des Staates verhindert.
Judikative, Exekutive, Legislative
Die drei Säulen der Gewaltenteilung sind die Exekutive (die ausführende Gewalt), die Judikative (die richterliche Gewalt) und die Legislative (die gesetzgebende Gewalt). Die Exekutive setzt sich aus der Bundesregierung und anderen Verwaltungsbehörden zusammen. In der Summe bilden die Gerichte zusammen die Judikative. Die Legislative – die wir uns im Folgenden näher anschauen werden – besteht aus allen deutschen Parlamenten.
Repräsentative vs. direkte Demokratie
Anders als in einer direkten Demokratie, in der politische Entscheidungen unmittelbar vom Volk gefällt werden, werden in der parlamentarischen Demokratie Gesetze im Rahmen einer parlamentarischen Auseinandersetzung beschlossen. Über Gesetze, bei denen der Bund die Gesetzgebungskompetenz innehält, wird im Deutschen Bundestag abgestimmt. Der Deutsche Bundestag setzt sich aus einer variierenden Anzahl vom Volk gewählter Abgeordneter zusammen. Diese Abgeordneten werden in demokratischen Wahlen in einem Abstand von vier Jahren neu gewählt. Abhängig von ihrer Parteizugehörigkeit bilden die Volksvertreter dann sogenannte Fraktionen.
Eine repräsentative Demokratie verhindert willkürliche und nicht durchdachte Entscheidungen, wie man sie einerseits historisch, aber auch aktuell durch direkte Volksabstimmungen beobachten kann. Jüngstes Beispiel ist der britische Volksentscheid über den Brexit. Die Einführung der repräsentativen Demokratie hat, insbesondere in Deutschland, ihre Wurzel auch im Zweiten Weltkrieg. Verschiedene strukturelle Ausformungen sollten nach Kriegsende eine erneute Machtübernahme durch das NS-Regime für alle Zeiten verhindern.
Einfache Gesetzgebung
Sowohl der Bundesregierung als auch der Bundestag und der Bundesrat haben die rechtliche Gesetzesinitiative. Das bedeutet, beide Verfassungsorgane können einen Gesetzesentwurf in den Deutschen Bundestag einbringen. Nach Einbringung beraten sich die Abgeordneten in drei Lesungen. Am Ende der dritten Lesung stimmt das Parlament über das Gesetz ab. Sofern es keine rechtlichen Ausnahmen gibt, reicht für eine Zustimmung oder eine Ablehnung die einfache Mehrheit aus.
Haushaltsplan und Völkerrecht
Die Gesetzgebung ist allerdings nicht die einzige Aufgabe des Bundestags. So genehmigt er auch Verträge mit anderen Staaten und beschließt den Haushaltsplan. Der Haushaltsplan dient der Feststellung des Finanzbedarfs im kommenden Kalenderjahr. Ein wichtiges Streitthema ist die Gewichtung zwischen Neuverschuldung und Steuerbelastung der Bürger.